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Bauleitplanung im Verfahren

Die Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Planungsträger ist die Gemeinde. Die Gemeinde ist im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich.

Alle in Aufstellung befindlichen Bauleitpläne, die zur Veröffentlichung (Auslegung) stehen, finden Sie nachflolgend auf dieser Seite.

Werden Ihnen keine Unterlagen angezeit, sind derzeit keine Bauleitpläne in der Veröffentlichung.

B-Plan Nr. 11 der Gemeinde Breiholz – Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Ansprechpartner/innen
Susanne Schindler

Fachteamleitung

Fachteam 4.1 [Bauverwaltung und Planung]

Tessa Gnädinger

Sachbearbeitung

Fachteam 4.1 [Bauverwaltung und Planung]

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