Bauleitplanung
Die Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Planungsträger ist die Gemeinde. Die Gemeinde ist im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich.
Hier finden Sie sich in öffentlicher Auslegung befindliche Bauleitpläne der Gemeinden.
Gemeinde Breiholz - Bebauungsplan Nr. 11 „Osterdom" für das Gebiet „südlich der Bebauung Am Sportplatz und westlich der Kirchenstraße"
Gemeinde Fockbek - 1. vorhabenbezogene Änderung des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 43
Ansprechpartner/innen
Fachteam 4.1 [Bauverwaltung und Planung]
- 04331 6677-41
- 04331 6677-941
- E-Mail senden
- Rathaus Nebengebäude, EG | Zimmer 6