Bauleitplanung im Verfahren
Die Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Planungsträger ist die Gemeinde. Die Gemeinde ist im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich.
Alle in Aufstellung befindlichen Bauleitpläne, die zur Veröffentlichung (Auslegung) stehen, finden Sie nachflolgend auf dieser Seite.
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