Leistungsbeschreibung
Bestattungskosten können übernommen werden, sofern der Nachlass nicht ausreicht und die Bestattungspflichtigen nicht in der Lage sind die Bestattungskosten zu tragen.
In Deutschland besteht Bestattungspflicht. Bei einem Sterbefall sind die Angehörigen (in der gesetzlich geregelten Reihenfolge) der/des Verstorbenen verpflichtet, für die Bestattung zu sorgen. Sie haben auch die anfallenden Kosten zu tragen, die sie vom Erben des Nachlasses – sofern sie nicht selbst Erben sind – einfordern können.
Sofern der Nachlass der/des Verstorbenen dazu nicht ausreicht und Sie, als bestattungspflichtige Angehörige, nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen, können Sie einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen.
Voraussetzungen:
- Die/der Verstorbene hat keinen ausreichenden Nachlass hinterlassen,
- die Erben/Angehörigen sind nicht in der Lage, die Kosten aus eigenen Mitteln zu tragen, und andere Vorsorge wurde nicht getroffen (z.B. Bestattungsvorsorgeverträge, Sterbe-/Lebensversicherungen etc.) oder
- es gibt keine vertraglich verpflichteten Personen, die zur Übernahme der Kosten herangezogen werden müssen.
Spezielle Hinweise für Amt Fockbek
Die Beratung, Bearbeitung und Bewilligung erfolgt ausschließlich beim Kreis Rendsburg-Eckernförde. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an den Kreis.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Spezielle Hinweise für Amt Fockbek
Für die Antragstellung nutzen Sie bitte das Formular des Kreises Rendsburg-Eckernförde und reichen dieses beim zuständigen Sozialhilfeträger (zuständiger Kreis / zuständiges Sozialamt) ein. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite des Kreises Rendsburg-Eckernförde.
Was sollte ich noch wissen?
Auch bei den örtlichen Bestattungsunternehmen können Sie sich darüber informieren, welche Bestattungskosten im Rahmen der Sozialhilfe berücksichtigt werden.