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Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein

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Andrey Popov/stock.adobe.com

Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Dafür werden ab 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet.

Am 1. Juli ist bundesweit die Erklärungsabgabe für die Grundsteuerreform gestartet. Bis zum 31. Januar 2023 müssen Eigentümer:innen von Grundstücken und Inhaber:innen von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (dazu zählen auch einzelne land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke) ihre Erklärung einreichen.

Weitere Informationen


Bodenrichtwerte für steuerliche Zwecke zum 01.01.2022

Bei Fragen von Bürgerinnen und Bürgern des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu den Bodenrichtwerten für steuerliche Zwecke zum Stichtag 01.01.2022 möchte die Geschäftsstelle vom Gutachterausschuss im Kreis Rendsburg-Eckernförde Hilfestellung geben:

Die Bodenrichtwerte für steuerliche Zwecke für die Gemeinden unserer Ämter finden Sie im Folgenden.

Dabei handelt es sich um die Bereiche Wohnen (W) für die Nutzungsarten von einem Einfamilienhaus (EFH), dem Mehrfamilienhaus (MFH), dem Ferienhaus (FEH), Wochenendhäuser (WO) und Gewerbe (GE).

Sollte nicht erkennbar sein, in welcher Bodenrichtwertzone sich das fragliche Objekt befindet, kann hier auf die tatsächlichen Bodenrichtwerte geschaut werden. Bei Eingabe der Adresse des zu bewertenden Objekts ist die entsprechende Bodenrichtwertzonennummer zu erkennen.

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