Gleichstellungsarbeit
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." (Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Art. 3 Abs. 2)
Sprechzeiten nach Vereinbarung.
Alle Gespräche werden streng vertraulich behandelt und sind unentgeltlich.