Bauleitplanung im Verfahren
Die Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Planungsträger ist die Gemeinde. Die Gemeinde ist im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich.
Alle in Aufstellung befindlichen Bauleitpläne, die zur Veröffentlichung (Auslegung) stehen, finden Sie nachflolgend auf dieser Seite. Werden Ihnen keine Unterlagen angezeit, sind derzeit keine Bauleitpläne in der Veröffentlichung.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 17 „Schulmeisterweg“ der Gemeinde Gemeinde Hamdorf und die 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Hamdorf
Alle Informationen können Sie den nachfolgenden Dokumenten entnehmen:
- Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung
- Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der
betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach
dem BauGB (Artikel 13 DSGVO) - Vorentwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplans
- Vorentwurf der Begründung zur 13. Änderung des Flächennutzungsplans inkl. Vorentwurf Umweltbericht
- Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 17
- Vorentwurf der Begründung für den Bebauungsplan Nr. 17 inkl. Vorentwurf Umweltbericht
Ansprechpartner/innen
Fachteamleitung
Fachteam 4.1 [Bauverwaltung und Planung]
Sachbearbeitung
Fachteam 4.1 [Bauverwaltung und Planung]