Sprungziele

Aufgaben und Befugnisse

Die Gleichstellungsbeauftragte trägt zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in den Ämtern Fockbek und Hohner Harde bei. Ziele der Gleichstellungsarbeit sind:

  • Die gleichberechtigte Partnerschaft zwischen Frau und Mann in Familie, Beruf und Gesellschaft
  • Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer  
  • Der Abbau der Benachteiligung von Frauen und Durchsetzung ihrer Interessen

Die Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechpartnerin für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden der Ämter Fockbek und Hohner Harde und für die Frauen und Männer in der Verwaltung.

Zentrale Themen und Arbeitsschwerpunkte kommunaler Gleichstellungsarbeit in ländlichen Räumen:

  • Vereinbarkeit Beruf & Familie
  • Gewalt gegen Frauen
  • Frau & Beruf
  • Politische Partizipation & Repräsentation
  • Rollenbilder
  • Interne Gleichstellungsarbeit

Die Gleichstellungsbeauftragte ist in Ausübung ihrer Tätigkeit an fachliche Weisungen der Dienststellenleitung nicht gebunden.

Die Dienststelle muss sie so frühzeitig beteiligen, dass ihre Stellungnahmen berücksichtigt werden können. Es ist eine gesetzliche Pflicht der Dienststellenleitung, die Gleichstellungsbeauftragte von sich aus zu beteiligen.
Sie kann an den Sitzungen der Ämter Fockbek und Hohner Harde sowie an den Sitzungen der amtsangehörigen Gemeindevertretungen teilnehmen, wobei dies auch für nichtöffentliche Teile von Sitzungen gilt.

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